5. Schulstufe
In der 5. Schulstufe wird das Notensystem aus der Volksschule mit der 5-stufigen Notenskala in allen Gegenständen fortgeführt! Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4) und Nicht genügend (5)
Dadurch ist eine längerfristige Beobachtung der Talente, Begabungen und Leistungen der Schülerinnen und Schüler möglich.
Ein Übertritt aus der NÖMS in die AHS ist in der ersten Klasse der NÖMS möglich, wenn in D, E und M keine schlechtere Beurteilung als Gut vorliegt – sonst ist eine Aufnahmeprüfung notwendig.
6. Schulstufe
Nach Ablauf der ersten beiden Schulwochen erfolgt eine Einstufung in Leistungsniveaus (Standard, bzw. Standard AHS). Der Unterricht erfolgt zum Teil im Klassenverband und zum Teil getrennt nach Leistungsniveaus.
7. und 8. Schulstufe
In der 7. und 8. Schulstufe erfolgt der Unterricht in D, E und M in Gruppen getrennt nach Leistungsniveaus. In jedem Leistungsniveau gibt es die bekannte fünfteilige Notenskala.
Ein Besuch des Leistungsniveaus Standard AHS in D, E und M berechtigt in der 7. und 8. Schulstufe zum Übertritt in die AHS.
Übertritte und Berechtigungen nach der 8. Schulstufe:
Eine Beurteilung in D, E und M im Leistungsniveau Standard AHS berechtigt zum Besuch einer höheren Schule (AHS, HAK, HTL,…). Bei einem mit Befriedigend beurteilten Gegenstand im Leistungsniveau Standard ist für den Besuch einer höheren Schule ein Beschluss der Klassenkonferenz oder eine Aufnahmeprüfung notwendig.
Für den Besuch einer mindestens 3-jährigen mittleren Schule (HAS, Fachschule,…) darf keine Beurteilung in D, E und M schlechter als Befriedigend im Leistungsniveau Standard sein. Bei einem mit Genügend beurteilten Gegenstand im Leistungsniveau Standard ist für den Besuch einer mittleren Schule der Beschluss der Klassenkonferenz oder eine Aufnahmeprüfung notwendig.