Hausordnung

der Sportmitttelschule Göstling an der Ybbs

  • Die Schüler werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in das Schulhaus eingelassen. Ein früherer Einlass kann nur durch die von der Schulgemeinde bestellte Frühaufsicht erfolgen.
  • Die Straßenschuhe sind in der Zentralgarderobe abzustellen.
  • Im Schulgebäude sind Hausschuhe zu tragen, im Turnsaal Sportschuhe mit nicht färbender Sohle.
  • Mit dem ersten Läuten soll sich jeder Schüler auf seinem Platz befinden, die Unterrichtsmittel müssen bereitgestellt sein.
  • Jeder Schüler hat seinen Arbeitsplatz sauber zu halten und ordentlich zu verlassen.
    Die 5-Minuten-Pausen sollen einen rechtzeitigen Stundenbeginn ermöglichen, sie sind zur Vorbereitung auf die nächste Stunde und zum Klassenwechsel (in D, M, E, P und C) gedacht.
  • Die Pausen sollen rechtzeitig zum Gang auf das WC genutzt werden, um unnötige Unterbrechungen des Unterrichts zu vermeiden.
  • Der Aufenthalt auf dem Gang ist in den großen Pausen gestattet, ein Stockwerkwechsel nicht (Ausnahme D, E, M, P und C)! Bei Schönwetter kann nach entsprechender Anordnung der Gangaufsicht auch der Pausenplatz genützt werden.
  • Der Wechsel in den Turnsaal und in die Werkräume erfolgt nur in Begleitung der LehrerInnen.
  • Das Raufen und Nachlaufen im gesamten Schulgebäude ist strengstens verboten. Die Schüler sollen miteinander kameradschaftlich umgehen, Außenseiter miteinbeziehen und Lehrer respektvoll behandeln. Ebenso sollen auch die Lehrer den Schülern mit Respekt begegnen.
  • Die Schüler haben alle Erwachsenen im Schulbereich zu grüßen (das sind LehrerInnen, Schulwarte, Aufsichtspersonal,…), diese sollen den Gruß erwidern.
  • Freie Meinungsäußerung hat in angemessener Form zu erfolgen. Persönliche Beleidigungen sind von allen Beteiligten (Schülern und Lehrern) zu unterlassen.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Sessel im betreffenden Raum auf den Tisch zu stellen und die Fenster zu schließen bzw. in der warmen Jahreszeit zu kippen. Weiters ist das Licht abzudrehen.
  • Schüler, die auf ein Verkehrsmittel oder auf den Nachmittagsunterricht warten, haben die Möglichkeit eine Warteklasse zu besuchen. Bei Nichtanmeldung ist das Schulgelände zu verlassen. Für Besorgungen und Einkäufe darf die Warteklasse für die Dauer von max. 30 Minuten verlassen werden.
  • Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Platz gestellt werden. Bei der Einfahrt in die öffentliche Straße ist besondere Vorsicht geboten.
  • Verboten in der Schule sind: Kaugummikauen, die Benutzung von Handys, das Mitbringen von Dosengetränken, Energiedrinks und Softdrinks (Cola, usw.).
    Essen und Trinken in den EDV-Räumen ist untersagt.
  • Auf die funktionsgemäße Benützung der Schuleinrichtung ist zu achten. Für mutwillig beschädigte oder verunreinigte Gegenstände werden die Verursacher zur Wiedergutmachung herangezogen. Von den Eltern kann auch finanzieller Ersatz gefordert werden.
  • Allfällige Mitbenützer der Schulräumlichkeiten haben diese Hausordnung ebenfalls einzuhalten.

Diese Hausordnung soll das Zusammenleben und Zusammenarbeiten
in der Sporthauptschule Göstling / Ybbs erleichtern.

Beschlossen in der Schulforumssitzung vom 12. Oktober 2011

 

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